Akteneinsicht | Untersuchungsführung
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 28. Juni 2024BEK 2024 25und 31MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In Sachen1.A.________,erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,2.C.________,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,Beschuldigte und Beschwerdeführergegen1.Amt für Gesundheit und Soziales, Kantonsärztlicher Dienst,Postfach 2161, Kollegiumstrasse 28, 6431 Schwyz,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,2.Staatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin E.________,betreffendAkteneinsicht(Beschwerden gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom25. Januar 2024, SU 2020 921, SU 2023 4486, und SU 2023 4488);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Staatsanwaltschaft verfügte im Strafverfahren gegen drei beschuldigte Ärzte wegen fahrlässiger Tötung am 25. Januar 2024, dem Amt für Gesundheit und Soziales Kopien der Eröffnungsverfügungen der Strafverfahren gegen die Beschuldigten (Dispositivziffer 1) und Kopien bestimmter medizinischer Gutachten (Dispositivziffer 2 betr. U-act. 11.1.01 f., 11.2.006, 11.4.007 und 11.4.011) zuzustellen. Mit rechtzeitigen Beschwerden beantragen zwei beschuldigte Ärzte die ersatzlose Aufhebung von Dispositivziffer 2 der Verfügung der Staatsanwaltschaft und es seien dem Amt für Gesundheit und Soziales keine Kopien der medizinischen Gutachten zuzustellen. Verfahrensleitend wurde den Beschwerden einstweilen aufschiebende Wirkung zuerkannt(je KG-act. 2). Die Staatsanwaltschaft verlangt die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerden unter Verzicht auf Gegenbemerkungen (je KG-act. 3). Das Amt für Gesundheit und Soziales beantragt mit seinen Beschwerdeantworten, die Beschwerden abzulehnen (je KG-act. 4).2.Die beiden beschuldigten Ärzte erhoben separat Beschwerde gegen die Zustellung der gleichen medizinischen Akten des Strafverfahrens, weshalb die Beschwerdeverfahren vereinigt behandelt werden (
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
In Sachen
1.A.________,erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,2.C.________,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,Beschuldigte und Beschwerdeführergegen1.Amt für Gesundheit und Soziales, Kantonsärztlicher Dienst,Postfach 2161, Kollegiumstrasse 28, 6431 Schwyz,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,2.Staatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin E.________,
betreffend
Akteneinsicht